AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – sopra Solarpraxis AG

1. Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages oder Auftrages.

2. Es gelten die SIA Norm 118 und die SIA Norm 118/380, soweit deren Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen.

3. Alle vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht noch kommerziell genutzt werden. Wird die Offerte nicht berücksichtigt, sind sämtliche vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen diesem unaufgefordert zurückzugeben.

4. Auf bestimmte Vertragspositionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.

5. Vorbehalten einer ausdrücklich ab-weichenden Regelung verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer.

6. Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich.

7. Die Zahlungsbedingungen werden sofern nicht anders vermerkt, wie folgt festgelegt: Zahlbar rein netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum

8. Der Vertragspartner anerkennt suissetec als Stelle für die Gewährung von Solidarbürgschaften im Sinne von Art. 181 SIA Norm 118 und verzichtet darauf, einen Garantievertrag im Sinne von Art. 111 OR zu fordern.

9. Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, dem Ablauf der Prüfungsfrist und nach Übergabe des Garantiescheines gemäss Art. 152 SIA 118 sind alle Rückbehalt-möglichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen.

10. Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt

11. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn diese Abweichungen schriftlich festgehalten werden.

12. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner diese AGB als verbindlich.

13. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Unternehmens.

14. Sopra Solarpraxis AG behält sich vor, ohne Vorankündigung, die Preise der Produkte als auch die Versandkosten jederzeit anzupassen. Massgeblich für die Rechnungsstellung ist der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung.

Spezielle Bestimmungen

Ergänzung Zu .9: Soweit ein Hersteller (Solaranlage, Speicher, Heizkessel etc.) Garantien, welche über die Gewährleistungsplichten der sopra Solarpraxis AG hinausgehen, anbietet und erfüllt, werden diese grundsätzlich an den Endkunden weitergegeben.

Für allgemeine Bauteile (z.B. Pumpengruppen, Ventile, Regler, Fühler etc.) beträgt die Garantiebzw. Verjährungsfrist ab der Abnahme ein Jahr, sachgemässer Betrieb und Wartung vorausgesetzt.

Für die Aufwendungen der sopra Solarpraxis AG gelten die vorstehenden vereinbarten Gewährleistungsplichten.

Branchenspezifische Bestimmungen Ofenbau

Beim Bau oder Umbau einer Feuerungsanlage gelten zudem die Allgemeine Vertragsbedingungen – AVB, feusuisse Verband für Wohnraumfeuerungen, Plattenbeläge und Abgassysteme, August 2015

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